Ich bewohne eine Wohnung (WEG) und heize mit Fern-/Nahwärme. Jetzt habe ich mir eine größere Split-Klimaanlage bzw. Luft-Luft-Wärmepumpe zum Kühlen, aber auch zum Zuheizen installieren lassen (Geräte sind auf der BAFA-Liste der förderfähigen Geräte aufgeführt). Der Fachbetrieb scheint nicht ganz so informiert zu sein, deshalb die Frage: Soweit ich weiß, kann ich erst ab August den Antrag stellen. Wie ist der Ablauf und welche Förderungen sind möglich?
Da es sich aller Voraussicht nach um eine Maßnahme am Sondereigentum in der WEG handelt, können Sie die Förderung planmäßig ab Ende August 2024 über das Portal "Meine.KfW" stellen. Über das KfW-Programm 458 erhalten Sie dabei einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent. Arbeitet die Wärmepumpe mit einem natürlichen Kältemittel, bekommen Sie sogar einen Zuschuss in Höhe von 35 Prozent. Wichtig ist, dass Sie den Antrag bis zum 30. November 2024 stellen. Dazu benötigen Sie auch eine Bestätigung zum Antrag (BzA) sowie eine Bestätigung nach Durchführung (BnD) von Ihrem Fachhandwerker. Dieser muss sich dazu über den Fachunternehmer-Zugang im Energie-Effizienz-Experten-Portal registrieren. Weitere Informationen geben wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's".