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Expertenrat

Kann ich nachträglich den Wärmepumpen-Bonus für natürliche Kältemittel beantragen?

Frage von Roland K. am 16.05.2023 

Ich habe eine Förderzusage aus 2022 für eine Wärmepumpe vorliegen. Es ändert sich der Typ und der Anbieter. Sollte denke ich kein Problem sein. Richtig? Hinzukommt aber, dass der zusätzliche Bonus von 5 % ab dem 01.01.2023 für natürliches Kühlmittel gilt. Kann ich mit der Änderung auch diese zusätzliche Förderung bekommen? = 25 % WP + 10 % für Ölheizung + 5 % für natürliches Kühlmittel. Oder muss ein ganz neuer Antrag gestellt werden.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Fabrikat und Typ können Sie ohne Weiteres ändern. Beachten Sie, dass die neue Anlage in der Liste förderbarer Wärmepumpen aufgeführt sein sollte, um eine zusätzliche Prüfung zu umgehen.

Außerdem lassen sich die förderbaren Kosten nach Ablauf der Widerspruchsfrist nicht mehr nach oben korrigieren. Das heißt: Wird die neue Anlage teurer, gehen unter Umständen Fördermittel verloren.

Da bei der Förderung der Wärmepumpe immer die Regelungen des Antragszeitpunkts gelten, können Sie den Bonus nachträglich nicht mehr hinzufügen. Möglich ist es, den Antrag zu stornieren und neu zu stellen. In diesem Fall müssten Sie allerdings eine Sperrfrist von 6 Monaten einhalten, da es sich aller Voraussicht nach um eine identische Maßnahme handelt.

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