Auf der Seite Heizungsförderung 2023 oder 2024 - was lohnt sich mehr? steht, dass man von der Förderung 2023 zur Förderung 2024 wechseln kann.
Mein Heizungsbauer hatte mir gesagt, dass er dann ein neues Angebot erstellen müsste und das war dann so viel teurer, dass es sich nicht lohnen würde.
Die Wärmepumpe steht und heute kam der Festsetzungsbescheid mit 40 % (ich hatte immer mit 45 % gerechnet, war wohl mein Fehler). Kann man jetzt noch einfach auf die neue Förderung umschwenken oder muss ich dann befürchten, gar nichts mehr zu bekommen?
Wenn die Wärmepumpe bereits installiert wurde, können Sie nicht mehr wechseln. Das ist nur möglich, wenn Sie noch keinen Auftrag vergeben haben. Haben Sie den Auftrag zwischen 29.12.2023 und 31. August 2024 vergeben, können Sie die Förderung 2024 nachträglich beantragen. In diesem Fall wäre also ein Wechsel möglich.
Da hier die individuellen Gegebenheiten (Antragsdatum, Baubeginn, Fertigstellung etc.) entscheiden, empfehlen wir Ihnen, den Sachverhalt mit den Experten der KfW zu besprechen. Diese prüfen den Fall und geben eine rechtsverbindliche Antwort. Ansprechpartner erreichen Sie dazu unter der Rufnummer 0800 / 539 9013.
Bitte beachten Sie: Liegen die Kosten über 30.000 Euro, kann die Förderung von 2023 trotz geringerem Fördersatz lukrativer sein, da Sie dann Kosten in Höhe von 60.000 Euro anrechnen können. Zudem stehen die anrechenbaren Kosten bei der Heizungsförderung heute nur noch einmalig zur Verfügung. Bleiben Sie bei der Förderung der Wärmepumpe von 2023, können Sie die 30.000 Euro der neu aufgelegten Heizungsförderung noch nutzen - zum Beispiel für eine Solarthermieanlage oder eine Klimaanlage.