Ich hatte bisher eine Leihwärmepumpe wegen Lieferschwierigkeiten. Meine Richtige kommt die Tage erst und wird dann eingebaut. Ich habe den BAFA-Antrag bisher noch nicht gestellt. War das falsch? Was mache ich nun? Ist ein Neubau und ich wohne auch schon drin.
In diesem Fall bekommen Sie aller Voraussicht nach keine Förderung für die Wärmepumpe. Denn die Neubau-Förderung, die auch die Kosten der Wärmepumpe mit abdeckt, hätten Sie vor dem Baubeginn beantragen müssen. Die BAFA-Förderung für neue Heizungen gibt es nur für bestehende Gebäude, deren Bauantrag/Bauanzeige mindestens fünf Jahre zurückliegt. Trifft das zu, hätten Sie die BEG-Förderung vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen über die BAFA beantragen müssen. Auch der Steuerbonus für die Sanierung kommt hier nicht infrage, da es diesen nur für die Sanierung mindestens zehn Jahre alter Häuser gibt.
Unter Umständen gibt es regionale Förderangebot, die Sie nutzen können. Eine Auskunft dazu erhalten Sie von lokalen Energieberatern oder Fachhandwerkern.