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Expertenrat

Kann ich Fördermittel für die Wärmepumpe im Neubau nach der Bestellung beantragen?

Frage von Yo M. am 05.06.2023 

Ich hatte bisher eine Leihwärmepumpe wegen Lieferschwierigkeiten. Meine Richtige kommt die Tage erst und wird dann eingebaut. Ich habe den BAFA-Antrag bisher noch nicht gestellt. War das falsch? Was mache ich nun? Ist ein Neubau und ich wohne auch schon drin.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

In diesem Fall bekommen Sie aller Voraussicht nach keine Förderung für die Wärmepumpe. Denn die Neubau-Förderung, die auch die Kosten der Wärmepumpe mit abdeckt, hätten Sie vor dem Baubeginn beantragen müssen. Die BAFA-Förderung für neue Heizungen gibt es nur für bestehende Gebäude, deren Bauantrag/Bauanzeige mindestens fünf Jahre zurückliegt. Trifft das zu, hätten Sie die BEG-Förderung vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen über die BAFA beantragen müssen. Auch der Steuerbonus für die Sanierung kommt hier nicht infrage, da es diesen nur für die Sanierung mindestens zehn Jahre alter Häuser gibt.

Unter Umständen gibt es regionale Förderangebot, die Sie nutzen können. Eine Auskunft dazu erhalten Sie von lokalen Energieberatern oder Fachhandwerkern.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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