Ich habe vor Jahren mein Haus an meine Kinder verschenkt und bin Nießbrauch-Bewohner, der für alle anfallenden Kosten aufkommt. Mit Einverständnis meiner Kinder möchte ich eine Wärmepumpenheizung installieren lassen. Bin ich als Bewohner, nicht Eigentümer, berechtigt, eine Förderung zu beantragen? Ich habe für diesen speziellen Fall kein Antragsformular gefunden!
Nein, leider nicht. In diesem Fall müssen Ihre Kinder die Förderung der Wärmepumpe beantragen. Wohnen diese nicht selbst im Haus, können Sie den Einkommens- und den Geschwindigkeitsbonus dabei leider nicht in Anspruch nehmen.
Wie Ihre Kinder die Förderung der Heizung richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.