Wir wohnen im Haus, das meiner Tochter geschenkt wurde, auf Nießbrauch. Wir wollen eine Wärmepumpe einbauen. Kann meine Tochter Förderung bekommen?
Ja, als eingetragene Eigentümerin bekommt sie die Basisförderung in Höhe von 30 Prozent und den Effizienzbonus in Höhe von 5 Prozent. Letzteren gibt es für Wasser- oder Sole-Wärmepumpen sowie für alle Wärmepumpen, die mit einem natürlichen Kältemittel arbeiten. Anrechenbar sind dabei Kosten von 30.000 Euro für die erste Wohneinheit.
Wenn Ihre Tochter nicht selbst im Haus lebt bzw. dort nicht mit erstem Wohnsitz gemeldet ist, kommen der Einkommens- und der Klimageschwindigkeitsbonus hier leider nicht infrage.
Die wichtigsten Informationen zur Förderung haben wir im Beitrag "Förderung für die Wärmepumpe - Zuschuss, Kredit oder Steuerbonus" für Sie zusammengefasst. Im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's" erfahren Sie, wie Ihre Tochter die Mittel richtig beantragt.
Benötigen Sie Unterstützung? Dann empfehlen wir Ihnen eine Online-Energieberatung mit unseren Energie-Effizienz- und Förder-Experten. Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.