Wir haben unser Haus verkauft und uns im Grundbuch ein Nießbrauchrecht eintragen lassen. Wir bewohnen das Haus und kommen für die Instandhaltung auf. Der neue Eigentümer wohnt nicht im Haus. Welche Förderung können wir oder der neue Eigentümer in Anspruch nehmen beim Austausch der Ölheizung gegen eine Wärmepumpe?
In diesem Fall kann nur der neue Eigentümer die Förderung der Wärmepumpe beantragen. Er kann die Basis-Förderung (30 Prozent) und den Wärmepumpen-Bonus (5 Prozent) beantragen. Letzteren gibt es beim Einsatz natürlicher Kältemittel oder dann, wenn Sie Wasser, Erdreich oder Abwasser als Wärmequelle erschließen. Wie Ihr Eigentümer die Mittel beantragt, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's".
Bitte beachten Sie: Für die KfW ist es wichtig, dass der Eigentümer die Heizungsförderung beantragt. Wie Sie intern mit Kosten und Zuschüssen umgehen, spielt keine Rolle.
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