Ich möchte für den Austausch meiner Ölheizung gegen eine Wärmepumpe die KfW-Förderung in Anspruch nehmen.
1. Die Ölheizung ist mit einem Abgaswärmetauscher nachgerüstet worden.
2. Die vorhandenen Solarkollektoren sollen weiter genutzt werden, der Warmwasser-Solarspeicher, die Steuerung usw. sind aber mit der neuen Wärmepumpe nicht kompatibel und müssen erneuert werden.
3. Der Erdtank soll nur stillgelegt und evtl. verfüllt werden.
Frage: Kann ich den Abgaswärmetauscher, den Warmwasser-Solarspeicher und die Solarsteuerung verkaufen? Umgekehrt: Genügt der Entsorgungsnachweis den Kessel betreffend? Könnte ich evtl. auch den Brenner (keine Unit1) verkaufen?
Generell können Sie die gesamte Anlage verkaufen, auch wenn Sie Fördermittel für die Wärmepumpe in Anspruch nehmen möchten. Planen Sie, auch den Geschwindigkeitsbonus in Anspruch zu nehmen, muss allerdings die gesamte Anlage entsorgt werden. Das gilt aller Voraussicht nach nicht für den Abgaswärmetauscher. Die Solarspeicher und die Solarsteuerung können Sie ebenfalls verkaufen. Ob das Verfüllen des Erdtanks in diesem Fall genügt, ist mit dem Fördergeber zu besprechen. Diesen erreichen Sie dazu unter der Rufnummer 0800 539 9010. In aller Regel wird hier ebenfalls eine Entsorgung mit entsprechendem Nachweis gefordert.
Wie Sie die Förderung der Wärmepumpe richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.