x
Expertenrat

Ich erreiche die Voraussetzungen für den Einkommensbonus erst im nächsten Jahr. Kann ich die Förderung reservieren?

Frage von Hartmut H. am 26.08.2024 

Ich habe eine defekte Luft/Wasser Wärmepumpe. Hier wurde zweimal das Außenmodul ausgewechselt. Der italienische Zulieferer ist insolvent. Ein kompatibles Außenmodul gibt es nicht mehr! Heißt, es muss komplett neu gebaut werden. Viessmann weigert sich, die Kosten zu übernehmen.

Würde 2024 nur 30 % Förderung erhalten. Nächstes Jahr halte ich das max. Haushaltseinkommen von 40.000 € ein. Wie kann ich für 2025 die Förderung für nächstes Jahr jetzt schon beantragen, damit die Förderung von 60 % bis 65 % gesichert ist? Wie sicher sind die Fördermittel überhaupt? Laut Bundesanzeiger bis zum 31.12.2030!

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Wie sicher die Förderung ist, lässt sich in der aktuellen Zeit leider nicht sagen. Grund dafür sind Änderungen, die in den letzten Jahren teilweise sehr spontan kamen. Wichtig für den Einkommensbonus ist aber das Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor dem Jahr der Antragstellung. Lag Ihr zu versteuerndes Haushaltseinkommen in diesem Zeitraum im Durchschnitt unter 40.000 Euro, können Sie den Bonus für sich nutzen. Die Antragstellung muss dabei vor Maßnahmenbeginn erfolgen. Eine Reservierung ein Jahr im Voraus ist leider nicht möglich. Wie Sie die Förderung der Wärmepumpe richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's".

Beachten Sie, dass eine eventuell zuvor gezahlte Förderung unter Umständen teilweise zurückgezahlt werden muss, wenn die Mindestnutzungsdauer (je nach Förderprogramm 7 bis 10 Jahre) noch nicht vorüber ist. Ob das bei Ihnen der Fall ist, erfahren Sie vom alten Fördergeber. Haben Sie für die bestehende Wärmepumpe keine Förderung in Anspruch genommen oder ist die Anlage lange genug in Betrieb, müssen Sie nichts beachten.

Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.

War die Antwort für Sie hilfreich? Dann können Sie unserem Redaktions- und Expertenteam gerne einen Kaffee spendieren!

Wollen Sie bei Sanierung und Förderung auf dem Laufenden bleiben? Dann abonnieren Sie doch einfach unseren Newsletter!


Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

Energieberater-Suche

Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort

 

Beitrag in die Kaffeekasse der Redaktion

 

eBook Neue Heizung

 

eBook Heizkosten sparen

 

eBook Förderung Sanierung KfW-Effizienzhaus

 

eBook Förderung Wärmepumpe

 

eBook Förderung Heizungsoptimierung

 

Newsletter-Abo