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Expertenrat

Bekommen wir Fördermittel für unsere Wärmepumpe auch nachträglich?

Frage von Pavel K. am 22.12.2020 

Wir sind im August 2020 von Ölheizung auf Luft-Wärmepumpe umgestiegen. Vor den ganzen Anträgen und vor dem Beginn der Sanierung habe ich mit der Hotline der BAFA gesprochen, um das Vorgehen zu besprechen. Mir wurde geraten, dass ich über Heizungsoptimierung den Antrag stellen sollte. Dies habe ich auch gemacht und im Nachhinein stellte sich raus, dass ich den Antrag auf erneuerbaren Energien stellen müsste. Jetzt kann mir keiner weiterhelfen, wie ich den richtigen Antrag bekomme, da die Anlage ja schon steht.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Die BAFA-Förderung können Sie rückwirkend leider nicht mehr beantragen. Denn diese bekommen Sie nur, wenn die Anträge vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen beim Fördergeber eingehen.

Da Sie die Anlage 2020 eingebaut haben, gibt es aber eine Alternative: Sie können eventuell den Steuerbonus für die Sanierung nutzen und 20 Prozent der Gesamtkosten der Maßnahme steuerlich geltend machen. Wie das funktioniert und wie Sie den Steuerbonus für sich nutzen können, erklären wir im Beitrag "Steuerbonus für die Sanierung - das müssen Eigentümer wissen".

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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