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Expertenrat

Bekomme ich Fördermittel für die neue Wärmepumpe?

Frage von Hans Klaus G. am 06.02.2021 

Ich möchte meine Brennwertheizungsanlage von 2007 gegen eine Wärmepumpenanlage mit Erdwärmenutzung (Sole) ersetzen. Einzubinden ist eine Solarthermieanlage mit 6 Platten und 1000 Liter Pufferspeicher. Heizungsenergieverbrauch pa. ca 12.000 kWh bei ca. 300 m² beheizter Wohnfläche. Der Leistungsbedarf für die Fußbodenheizung und die zentrale WW-Versorgung liegt bei 20 kW. Ist das Projekt förderungswürdig und in welcher Höhe?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Grundsätzlich ist die Anlage förderbar. Denn Sie haben sich für eine sogenannte EE-Hybridheizung entschieden. Diese fördert das BAFA über die Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM) mit einem Zuschuss in Höhe von 35 Prozent. Anrechenbar sind dabei die insgesamt anfallenden Kosten (Demontage, Entsorgung, Neuinstallation samt Material, Montage und Zubehör). Enthält ein individueller Sanierungsfahrplan die Maßnahme, bekommen Sie einen Förderbonus in Höhe von 5 %. Wichtig ist, dass die Technik den technischen Vorgaben des Fördergebers entspricht und Sie die Mittel vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen online auf der BAFA-Webseite beantragen. Weitere Informationen geben wir Ihnen auf der Seite zur Förderung der Wärmepumpe und zur Förderung der Solarthermie.

Schritt für Schritt zur maximalen Förderung? Wie das funktioniert und welche Förderalternativen Sie haben, zeigen unsere interaktiven Förder-eBooks!

Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und für Sie unverbindlich über unser Online-Angebotstool für Wärmepumpen und Solarthermie.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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