Als Eigentümer einer ETW soll man ja ab August 2024 in den Kreis der Förderberechtigten aufgenommen werden.
Meine Frage, bekomme ich die Förderung auf eine Luft-Luft Wärmepumpe auch, wenn ich diese „zusätzlich“ zu einer Gaszentralheizung einbaue? Die Gaszentralheizung kann ja nicht wie eine Gasetagenheizung einfach abgebaut werden. Allerdings gab es bei der schon einen hydraulischen Abgleich.
Das ist kein Problem. Sie bekommen die Förderung der Wärmepumpe auch, wenn diese eine bestehende Gasheizung ergänzt. Wichtig ist, dass die neue Heizung die technischen Vorgaben des Fördergebers erfüllt.
Wie Sie die Mittel richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.