Ich habe zwei Fragen zu der Förderfähigkeit von Umfeldmaßnahmen im Zuge eines Heizungstauschs von Öl auf Wärmepumpe als Einzelmaßnahme (gefördert mit 45 % nach BEG EM).
1. Ist in dem Zuge auch der Austausch des Stromzählerschranks als Umfeldmaßnahme zu den gleichen Konditionen förderfähig? Wir besitzen aktuell eine alte, schwarze Zählertafel. Der Einbau eines Wärmepumpenzählers inklusive Schaltuhr ist laut unserem Netzbetreiber eine Anlagenänderung, für die laut technischer Anschlussbedingungen (TAB) ein neuer Zählerschrank erforderlich ist.
2a. Wir wollen im Zuge des Heizungstauschs auch nachträglich eine Fußbodenheizung mit einbauen. Wird die Wärmedämmung des Fußbodens (Dämmung zwischen Betonboden und FBH bzw. Estrich) mitgefördert?
2b. Kann man sich durch diese Bodendämmung im Erdgeschoss ggf. sogar die Kellerdeckendämmung von unten sparen, falls man ein Effizienzhaus anstrebt?
Sofern der neue Zählerschrank zwingend notwendig ist, um die Wärmepumpe einbauen, anschließen und in Betrieb nehmen zu können, sollten die Kosten dafür anrechenbar sein. Planen Sie diese im Antrag mit ein, da sich die förderbaren Kosten nachträglich nicht mehr nach oben korrigieren lassen. Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie hier leider nur vom Fördergeber, der das Vorhaben individuell prüft.
Die Kosten der Fußbodenheizung sind inklusive Trittschalldämmung, Estrich und Bodenbelägen anrechenbar. Da es sich hier in aller Regel nur um eine schlanke Dämmschicht handelt, ist meist eine zusätzliche Ebene unter der Kellerdecke nötig, wenn Sie eine Effizienzhaus-Stufe anstreben. BEG-EM-Förderung für die Kellerdämmung erhalten Sie in Höhe von 20 Prozent, wenn Sie einen U-Wert von 0,25 W/m²K erreichen. Dazu ist eine zusätzliche Dämmstärke von 10 bis 12 cm erforderlich.
Wie stark die Dämmung der Kellerdecke für die Effizienzhaus-Stufe sein muss, lässt sich nicht pauschal beurteilen. Denn hier erfolgt die Bilanzierung über das gesamte Gebäude. Sind die Außenwände beispielsweise stärker gedämmt, ist im Bereich der Kellerdecke auch ein schwächerer Dämmstandard möglich. Eine zuverlässige Aussage bekommen Sie hier von einem Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste, der die Bestätigung zur Förderung erstellt.