Ein selbstgenutztes Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung wird zurzeit mit einer Ölheizung gemeinsam versorgt. In der Hauptwohnung soll die vorhandene Ölheizung mit einer Wärmepumpe als Hybridanlage erweitert werden. Da die Einliegerwohnung unregelmäßig, meist nur im Sommer, bewohnt wird, soll hier eine eigenständige Luft-Luft-Wärmepumpe eingebaut werden. Wie muss man dafür die KfW-Förderung beantragen?
Hier können Sie zwei Anträge stellen. Einmal für die Wärmepumpe als Ergänzung zur Ölheizung und einmal für die Luft-Luft-Wärmepumpe. Bei beiden Anträgen können Sie zwei Wohneinheiten angeben, wenn es sich dabei nach Definition des BEG um Wohneinheiten handelt. Das ist der Fall, bei in einem abgeschlossenen Zusammenhang liegenden und zu dauerhaften Wohnzwecken bestimmten Räumen in Wohngebäuden, die die Führung eines eigenen Haushalts ermöglichen und daher mindestens über die nachfolgende Ausstattung verfügen: eigener abschließbarer Zugang, Zimmer, Versorgungsanschlüsse für beziehungsweise bei Wohn-, Alten- und Pflegeheimen Zugänge zu Küche, Badezimmer und Toilette (bei Pflegeheimen ist eine separate Küche entbehrlich) (§ 3u BEG-EM-Richtlinie).
Wie Sie die Förderung der Heizung richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Benötigen Sie Unterstützung? Dann empfehlen wir Ihnen eine Online-Energieberatung mit unseren Energie-Effizienz- und Förder-Experten. Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.