Meine Tochter ist Eigentümerin, aber lebt nicht bei mir. Ich bin Nießbraucherin. Kann meine Tochter mir eine Vollmacht ausstellen, um die Förderung einer Wärmepumpe zu beantragen? Die Eigentumsverhältnisse können per Grundbuch oder Notarvertrag nachgewiesen werden.
Die Förderung der Wärmepumpe kann nur der Eigentümer/ die Eigentümerin selbst über das KfW-Portal beantragen. Lebt Ihre Tochter als Eigentümerin nicht in Ihrem Haus, kommt dabei nur die Basis-Förderung in Kombination mit dem Effizienz-Bonus für Wärmepumpen infrage. Wie Sie unter sich mit Kosten und Fördermitteln umgehen, spielt für den Fördergeber hingegen keine Rolle. Im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's" erklären wir, wie Sie die Förderung der Heizung richtig beantragen.
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