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Expertenrat

Darf ich die Förderung der Heizung mit einer Vollmacht für meine Tochter beantragen? Sie ist Eigentümerin, lebt aber nicht im Haus.

Frage von Christiane Z. am 28.04.2025 

Meine Tochter ist Eigentümerin, aber lebt nicht bei mir. Ich bin Nießbraucherin. Kann meine Tochter mir eine Vollmacht ausstellen, um die Förderung einer Wärmepumpe zu beantragen? Die Eigentumsverhältnisse können per Grundbuch oder Notarvertrag nachgewiesen werden.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Die Förderung der Wärmepumpe kann nur der Eigentümer/ die Eigentümerin selbst über das KfW-Portal beantragen. Lebt Ihre Tochter als Eigentümerin nicht in Ihrem Haus, kommt dabei nur die Basis-Förderung in Kombination mit dem Effizienz-Bonus für Wärmepumpen infrage. Wie Sie unter sich mit Kosten und Fördermitteln umgehen, spielt für den Fördergeber hingegen keine Rolle. Im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's" erklären wir, wie Sie die Förderung der Heizung richtig beantragen.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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