Es geht um die Förderung einer Wärmepumpe bei einem zu versteuernden Einkommen vom Durchschnitt der beiden Jahre, die ein Jahr vor dem Förderantrag liegen.
- Ich habe ein 5-Familien-Haus und bewohne mit meiner Frau die DG-Wohnung (100 qm).
- Meinen Kindern habe ich die beiden Wohnungen im EG vermietet.
- Im 1. OG vermiete ich eine Ferienwohnung (70qm) und eine an einen festen Mieter (70 qm).
Kann ich nun den zusätzlichen einkommensabhängigen Zuschuss von 30 % nur für meine selbst genutzte Wohnung beantragen?
Mir liegt bereits eine Teilungserklärung für alle Wohneinheiten vor. Da ich beabsichtige, den Kindern jeweils zwei Wohnungen zu übertragen, wären sie somit auch im Grundbuch eingetragen. Da sie bei weitem nicht die Grenze des zu versteuernden Einkommens von 40.000 erreichen, könnten sie damit auch in den Genuss des Bonus zur Förderung der selbst genutzten Wohnung kommen.
Zwei der Wohnungen blieben dann ohne zusätzliche Förderung. Ist das so richtig? Gibt es aus Ihrer Sicht einen anderen Vorschlag oder einen Weg, wie ich staatliche Förderungen legal ausschöpfen könnte?
Die Förderung für die neue Heizung können nur Eigentümer eines Gebäudes beantragen. Übertragen Sie zwei Wohnungen auf Ihre Kinder, handelt es sich streng genommen um eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Diese beantragt die Heizungsförderung (Bonusförderung plus Effizienzbonus für Wärmepumpen oder Emissionsminderungsbonus) gemeinsam. Zudem darf jeder Eigentümer, der eine Wohnung im Haus selbst nutzt, in einem Ergänzungsantrag den Klima-Geschwindigkeits- und den Einkommensbonus für seine Wohneinheit beantragen. Zur Bemessung der Förderhöhe teilt sich der insgesamt förderbare Kostenrahmen dabei gleichmäßig auf alle Wohneinheiten auf.
Bei 5 Wohneinheiten sind insgesamt Kosten von 90.000 Euro förderbar. Für Kosten bis zu dieser Höhe bekommen Sie die Basisförderung. Zudem kann jeder selbst nutzende Eigentümer die Boni für Kosten von je 22.500 Euro beantragen, sofern Kosten in der entsprechenden Höhe angefallen sind.
Weitere Informationen zur Antragstellung als WEG finden Sie in den FAQ der KfW zum Programm 458. Wie Sie die Förderung der Wärmepumpe richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.