Ist es nach den Förderbedingungen der KfW für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe zwingend notwendig, sowohl einen Energieverbrauchszähler (für den eingesetzten Strom) als auch einen Wärmemengenzähler (für die von der WP erzeugte Energie) zu installieren?
Wenn ja: Was nützt es, nachträglich zu wissen, wie effizient die Wärmepumpe tatsächlich ist, wenn die Anlage bereits gekauft und montiert ist, man also die Entscheidung wirtschaftlich sinnvoll nicht mehr revidieren kann? Wird die gewährte Förderung wieder aberkannt, wenn man zwar eine Wärmepumpe aus der BAFA-Liste erworben hat, diese in der Praxis dann aber eine JAZ von unter 3 haben sollte?
Nachträglich erfolgt hier in der Regel keine Prüfung der JAZ. Die "jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz“ ƞs ist im Zuge der Antragstellung rechnerisch nachzuweisen. Die BEG-Vorgaben fordern zudem den Einbau beider Zähler, um die Effizienz der Anlage bewerten zu können. Nachlesen können Sie das in Punkt 3.1 der TMA. Hier heißt es: "Alle Energieverbräuche sowie alle erzeugten Wärmemengen eines förderfähigen Wärmeerzeugers müssen messtechnisch erfasst werden."
Liegt die Energieeffizienz in der Praxis unter dem erwarteten Wert, lässt sie sich in der Regel auch nachträglich günstig verbessern. So zum Beispiel mit dem Anpassen der Heizkurve oder dem hydraulischen Abgleich der Heizung.
Unser Tipp: Liegt die JAZ unter dem erwarteten Wert, empfehlen wir den Kontakt zu einem Energieberater aus Ihrer Region. Die Experten prüfen die Gegebenheiten vor Ort und geben Tipps zur Optimierung der Anlage.