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Expertenrat

Die KfW lehnte die Förderung ab, da ich 2021 schon eine Förderung für eine Wärmepumpe erhalten habe. Ist das korrekt?

Frage von Claudia L. am 24.06.2025 

Ich habe von der KfW eine Förderzusage für den Heizungstausch "Gasheizung gegen Luft-Wasser-Wärmepumpe" erhalten und nun meine Heizung getauscht. Jetzt lehnt die KfW die Auszahlung der Förderung ab, da ich in 2021 eine Förderung für eine Luft-Luft-Wärmepumpe erhielt. Ich habe meine Gasheizung nur wegen der Förderung ausbauen lassen, wegen der finanziellen Entlastung. Das kann doch rechtlich nicht in Ordnung sein?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Ohne den Sachverhalt im Detail zu kennen, ist eine fundierte Aussage aus der Ferne leider nicht möglich. In der Regel bekommen Sie die Förderung der Heizung auch dann, wenn Sie diese zweimal beantragen. Voraussetzung ist natürlich, dass es sich um eine weitere Heizung handelt. Zum Beispiel also dann, wenn Sie bereits eine Wärmepumpe haben einbauen lassen und diese nun mit einer zweiten erweitern. Tauschen Sie dabei die Gasheizung aus, verbessert sich die Energieeffizienz. Sie stoßen weniger CO₂ aus und erfüllen damit die zentrale Fördervoraussetzung. Diese ist in Punkt 5 der BEG-EM-Richtlinie zu finden und lautet: "Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die den in der Anlage zu dieser Förderrichtlinie niedergelegten technischen Mindestanforderungen entsprechen sowie zu einer Verbesserung des energetischen Niveaus des Gebäudes führen und damit zur Minderung von THG-Emissionen, zur Erhöhung der Energieeffizienz und des Anteils erneuerbarer Wärme und Kälte im Gebäudesektor in Deutschland beitragen.".

Anders verhält es sich, wenn Sie die 2021 geförderte Heizung austauschen. Denn bei dieser gibt es eine Mindestnutzungsdauer, die bisher nicht abgelaufen ist. Wir empfehlen, das Problem mit den Sachbearbeitern der KfW zu besprechen. Diese erreichen Sie dazu unter der Rufnummer 0800 / 539 9013. Hilft das nicht, können Sie auch einen Energieberater aus der Region oder einen Rechtsexperten um Rat bitten.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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