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Expertenrat

Wie hoch ist die Heizungsförderung für ein Haus mit zwei Wohneinheiten?

Frage von Gundolf D. am 11.10.2024 

Wie viel Förderung würde ich von der KfW bei 38.400 Euro Gesamtkosten bei 2 Wohneinheiten erhalten?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Die Förderung der Heizung teilt sich auf die Basis- und die Bonusförderung auf. Zur Basisförderung bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent. Zudem gibt es einen Effizienzbonus in Höhe von 5 Prozent (Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln und/oder Erdreich oder Wasser als Wärmequelle) sowie einen Emissionsminderungsbonus in Höhe von 2.500 Euro (saubere Biomasseheizungen). Anrechenbar sind dabei Kosten von 45.000 Euro (30.000 € für die 1. WE plus 15.000 € für die 2. WE). Es ergibt sich also eine Basisförderung von 11.520 Euro (13.440 € mit Effizienz- und 14.020 € mit Emissionsminderungsbonus).

Für die selbst genutzte Wohneinheit können Sie zudem den Geschwindigkeitsbonus in Höhe von 20 Prozent (Austausch alte Heizung) und/oder den Einkommensbonus in Höhe von 30 Prozent (Jahreseinkommen max. 40.000 Euro) beantragen. Sie bekommen maximal 70 Prozent und können nur die anrechenbaren Kosten der ersten Wohneinheit (45.000 Euro / 2 = 22.500 Euro) zugrunde legen. Der Bonus beträgt damit 20 bis 40 Prozent von 22.500 Euro:


  • 20 Prozent von 22.500 Euro für Geschwindigkeitsbonus
  • 30 Prozent von 22.500 Euro für Einkommensbonus
  • 40 Prozent von 22.500 Euro für Geschwindigkeits- und Einkommensbonus bei Basisförderung von 30 Prozent
  • 35 Prozent von 22.500 Euro für Geschwindigkeits- und Einkommensbonus bei Basisförderung von 35 Prozent

Beachten Sie, dass der Fördergeber die Förderung immer auf 70 Prozent begrenzt. Wie Sie die Förderung der Heizung richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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