Würden wir als die Besitzer auch die Förderung für die Wärmepumpe bekommen, wenn es unser Zweit-Wohnsitz ist?
Grundsätzlich ist das möglich. Voraussetzung für die Förderung der Wärmepumpe ist in diesem Fall aber, dass das Gebäude in den Geltungsbereich des GEG fällt. Das heißt: Es muss mindestens vier Monate im Jahr beheizt oder so genutzt werden, dass Sie mindestens 25 Prozent des bei ganzjähriger Nutzung zu erwarteten Wärmeverbrauchs erreichen (Vgl. § 2 GEG).
Abstriche gibt es nur bei dem Klimageschwindigkeits- und dem Einkommensbonus. Denn diese erhalten Sie nur als selbstnutzende Eigentümer, wenn Sie eine Immobilie als Haupt- oder Alleinwohnsitz bewohnen. Ohne die Boni bekommen Sie aber immer noch 30 bis 35 Prozent Förderung für die Wärmepumpe. Wie Sie diese richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.