x
Expertenrat

Bekommen wir die Förderung der Wärmepumpe im Zweitwohnsitz?

Frage von Hermann F. am 11.02.2025 

Würden wir als die Besitzer auch die Förderung für die Wärmepumpe bekommen, wenn es unser Zweit-Wohnsitz ist?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Grundsätzlich ist das möglich. Voraussetzung für die Förderung der Wärmepumpe ist in diesem Fall aber, dass das Gebäude in den Geltungsbereich des GEG fällt. Das heißt: Es muss mindestens vier Monate im Jahr beheizt oder so genutzt werden, dass Sie mindestens 25 Prozent des bei ganzjähriger Nutzung zu erwarteten Wärmeverbrauchs erreichen (Vgl. § 2 GEG).

Abstriche gibt es nur bei dem Klimageschwindigkeits- und dem Einkommensbonus. Denn diese erhalten Sie nur als selbstnutzende Eigentümer, wenn Sie eine Immobilie als Haupt- oder Alleinwohnsitz bewohnen. Ohne die Boni bekommen Sie aber immer noch 30 bis 35 Prozent Förderung für die Wärmepumpe. Wie Sie diese richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.

War die Antwort für Sie hilfreich? Dann können Sie unserem Redaktions- und Expertenteam gerne einen Kaffee spendieren!

Wollen Sie bei Sanierung und Förderung auf dem Laufenden bleiben? Dann abonnieren Sie doch einfach unseren Newsletter!


Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

Energieberater-Suche

Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort

 

PraxisTalk Energieberatung

 

Förderüberblick Sanierung

 

Online-Energieberatung

 

Webinare für Energieberater

 

Newsletter-Abo