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Expertenrat

Gibt es eine Förderung für Wintergärten vom Staat?

Frage von Beate K. am 20.07.2022 

Wir planen den Neubau eines Wintergartens an eine Bestandsimmobilie in Bayern. Wir haben in dem Kontext von einer Förderung von 20 Prozent auf maximal 60.000 Euro gehört. Können Sie uns bitte sagen, ob diese Förderung noch aktuell ist und welche Vorgaben wir erfüllen müssen, um diese zu erhalten?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Die Förderung in Höhe von 20 Prozent erhalten Sie über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), wenn Sie bestehende Fenster austauschen oder neue in einen zu beheizenden Raum einbauen. Analog gibt es die Förderung auch für Wände, Böden und Dachflächen, die hohe energetische Anforderungen erfüllen. Voraussetzung für die Fenster ist zum Beispiel, dass diese einen U-Wert von 0,95 W/m²K nicht überschreiten. Erfüllen Sie diese Vorgaben, können Sie die Förderung für einen Wintergarten beantragen, bevor Sie Liefer- und Leistungsverträge vergeben. Vorab benötigen Sie dazu ein Angebot sowie die Bestätigung von einem Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste.


Von der finanziellen Unterstützung profitieren Sie dabei nur, wenn Sie einen beheizten Wohnraum erweitern. Für den Neubau eines unbeheizten Wintergartens ist dagegen keine Förderung verfügbar.


Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.


Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die Sanierung.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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