Wir planen den Neubau eines Wintergartens an eine Bestandsimmobilie in Bayern. Wir haben in dem Kontext von einer Förderung von 20 Prozent auf maximal 60.000 Euro gehört. Können Sie uns bitte sagen, ob diese Förderung noch aktuell ist und welche Vorgaben wir erfüllen müssen, um diese zu erhalten?
Die Förderung in Höhe von 20 Prozent erhalten Sie über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), wenn Sie bestehende Fenster austauschen oder neue in einen zu beheizenden Raum einbauen. Analog gibt es die Förderung auch für Wände, Böden und Dachflächen, die hohe energetische Anforderungen erfüllen. Voraussetzung für die Fenster ist zum Beispiel, dass diese einen U-Wert von 0,95 W/m²K nicht überschreiten. Erfüllen Sie diese Vorgaben, können Sie die Förderung für einen Wintergarten beantragen, bevor Sie Liefer- und Leistungsverträge vergeben. Vorab benötigen Sie dazu ein Angebot sowie die Bestätigung von einem Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste.
Von der finanziellen Unterstützung profitieren Sie dabei nur, wenn Sie einen beheizten Wohnraum erweitern. Für den Neubau eines unbeheizten Wintergartens ist dagegen keine Förderung verfügbar.
Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.
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