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Expertenrat

Kann ich bei der BEG-EM zwei Wohneinheiten angeben, wenn im Zuge der Sanierung eine neue entsteht?

Frage von Sandra M. am 17.02.2026 

Ich plane, ein Haus zu kaufen, das bisher eine Wohneinheit aufweist. Aufgrund der vielen Quadratmeter möchte ich diese Wohneinheit nach erfolgreicher Sanierung in zwei Wohneinheiten aufteilen. Kann ich dann doppelte Förderung für BEG EM ansetzen, sprich 2 x 30.000 € weil der Endzustand mit zwei Wohneinheiten betrachtet wird? Oder ist nur die bestehende Wohneinheit förderbar, die heute das ganze Haus ausfüllt?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Nach Punkt 2.3 der FAQ zum BEG gilt hier die Anzahl der Wohneinheiten nach Fertigstellung der Sanierung. Konkret heißt es hier: "Die Höchstgrenze förderfähiger Ausgaben für das Gebäude (Förderhöchstbetrag) bemisst sich anhand der Anzahl der Wohneinheiten nach Sanierung und wird für das gesamte Gebäude berechnet."

Das heißt, Sie können zwei Wohneinheiten angeben und höhere Kosten bei der Förderung anrechnen. Wie Sie die Förderung richtig beantragen, erklären wir in den Beiträgen "BAFA-Förderung richtig beantragen - so geht's" und "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Benötigen Sie Unterstützung? Dann empfehlen wir Ihnen eine Online-Energieberatung mit unseren Energie-Effizienz- und Förder-Experten. Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die Sanierung.

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