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Expertenrat

Unsere Tochter ist Eigentümer. Ich habe Nießbrauchrecht. Wer darf welche Fördermittel beantragen?

Frage von Horst L. am 29.03.2024 

Unsere Tochter ist in unserem Einfamilienhaus im Grundbuch als Eigentümer eingetragen. Ich bin mit dem Nießbrauch auch im Grundbuch eingetragen. Wer kann für welche Maßnahmen Fördermittel beantragen (KfW Darlehen, Fensteraustausch, Solaranlage)?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Als Eigentümerin kann Ihre Tochter alle Fördermittel beantragen (ausgenommen Steuerboni). Geht es um die Heizungsförderung (auch für die Solaranlage), bekommt sie allerdings weder den Einkommens- noch den Geschwindigkeitsbonus. Denn beide sind selbst nutzenden Eigentümern vorbehalten.

Mit Nießbrauch können Sie BAFA-Fördermittel für die Sanierung der Gebäudehülle beantragen. Sie dürfen den KfW-Kredit 270 und teilweise auch regionale Fördermittel für die Photovoltaik beantragen. Anträge für die KfW-Heizungsförderung dürfen Sie jedoch nicht stellen.

Mit Nießbrauch dürfen Sie darüber hinaus auch den KfW-Ergänzungskredit beantragen, wenn Sie eine Zusage zur BAFA-Förderung erhalten haben. Hier profitieren Sie jedoch nicht von den besonders günstigen Konditionen. Auch diese gibt es nur für selbst nutzende Eigentümer.

Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.

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