Ab Mai 2026 gilt die neue einheitliche Energieeffizienzskala von A bis G anstelle der bisherigen Skala von A+ bis H.
Wie verhält es sich in diesem Zusammenhang mit der KfW-Förderung 261 im Bereich „Worst Performing Buildings“ (WPB)? Nach der derzeitigen Regelung ist für die Einstufung als WPB die Energieeffizienzklasse H erforderlich. Diese Klasse entfällt jedoch mit der Umstellung der Skala.
Wenn ich nach Mai 2026 einen Energieausweis (Bedarfsausweis) durch einen Energieberater ausstellen lasse und dabei die neue Energieeffizienzklasse G erhalte, kann ich dann weiterhin die WPB-Förderung beantragen? Wie wird in diesem Fall die Einstufung als „Worst Performing Building“ geregelt?
Wäre es aus Ihrer Sicht sinnvoll, noch vor Mai 2026 einen Energieausweis mit der bisherigen Klasse H erstellen zu lassen, um sicherzustellen, dass die Voraussetzungen für die WPB-Förderung erfüllt sind? Oder wird die Förderregelung entsprechend an die neue Skala angepasst?
Die neue Skala gilt bisher nicht pauschal, denn bisher ist sie nur Teil einer EU-Richtlinie. Die Vorgabe muss erst in nationales Recht übergehen – möglicherweise erfolgt das im Zuge der aktuell diskutierten GEG-Novelle, die noch im Februar in den Bundestag soll.
Gilt die Skala, ändert sich grundsätzlich auch nichts. Denn den WPB-Bonus gibt es für die Sanierung eines Gebäudes, das zu den 15 Prozent der schlechtesten im ganzen Land gehört. Die neue Energieeffizienzklasse G steht aller Voraussicht nach genau dafür. Bei der Beantragung der Förderung entscheidet dann aller Voraussicht nach das Alter des Energieausweises darüber, welche Vorgaben gelten.
Mit Sicherheit lässt sich das jedoch nur sagen, wenn die entsprechenden Gesetze auch bekannt und erlassen sind.