KfW-Förderung der Wärmepumpe, der Antrag läuft im Juni 2026 aus, müsste bis dahin die Heizung eingebaut haben, alte Heizung ist aber noch gut und erlaubt, kann ich den Antrag einfach verlängern oder muss ich einen neuen stellen?
Das hängt davon ab, wann Sie die Förderung der Heizung beantragt haben und welche Gründe Sie für die Verlängerung anführen. Ab 2024 gab es die Förderung der Heizung für 36 Monate – eine Verlängerung ist in der entsprechenden BEG-EM-Richtlinie nicht vorgesehen. Haben Sie die Förderung vor 2024 beantragt, hatten Sie einen Zeitraum von 24 Monaten zur Umsetzung. Diesen können Sie um 12 bzw. 24 Monate verlängern lassen. Möglich ist das jedoch nur, wenn Sie die Verzögerung nicht zu verantworten haben.
Wichtig zu wissen ist allerdings, dass Sie die alte Heizung parallel auch weiter betreiben können. In diesem Fall fallen nur der Einkommens- und der Klimageschwindigkeits- bzw. der Heizungsaustausch-Bonus weg. Die Basisförderung der Heizung bekommen Sie dennoch.
Unser Tipp: Sind Sie unsicher, empfehlen wir, den Fall individuell mit den Experten der KfW oder des BAFA zu besprechen. Diese geben eine fundierte Auskunft und wertvolle Tipps. Ansprechpartner erreichen Sie unter der Rufnummer 0800 539 9013 (KfW) bzw. 06196 908-1625 (BAFA).