Gibt es bei einem Miethaus von 1961 mit 4 Etagen, davon die unteren beiden in Eigennutz, die oberen beiden vermietet, Zuschüsse, wenn das Dach erneuert wird und eine Aufsparrendämmung erfolgt?
Die KfW-Zuschüsse gibt es leider nur für Ein- und Zweifamilienhäuser mit maximal 2 Wohneinheiten sowie für Eigentümergemeinschaften. Diese Art der Förderung kommt für Sie also leider nicht in Frage.
Sie können aber einen sehr günstigen KfW-Kredit für Ihre Aufsparrendämmung beantragen und so von der KfW-Förderung profitieren. Im Programm 152 stellt die KfW für energieeffiziente Sanierungsmaßnahmen maximal 50.000 Euro Kredit zur Verfügung.