Die Immobilie ist zu 50 % in meinem Besitz und zu 50 % im Besitzt meines Vaters. Mein Vater hält ein Nießbrauchrecht. Können beide Personen Fördermittel bei der KfW beantragen und ist es danach relevant, wer eine gewisse Maßnahme durchführt (und damit als Rechnungsempfänger ausgewiesen ist)?
Als im Grundbuch eingetragene Eigentümer sind beide berechtigt, Fördermittel zu beantragen. Denken Sie aber daran, dass es den Einkommens- und den Geschwindigkeitsbonus bei der Heizungsförderung nur für selbst nutzende Eigentümer gibt. Zudem ist es wichtig, dass Sie Kosten und Maßnahmen eindeutig den entsprechenden Förderanträgen zuweisen. Wer Maßnahmen beantragt und durchführt, sollte darüber hinaus auch als Rechnungsempfänger aufgeführt sein und Rechnungen bezahlen. Wie Sie Kosten und Fördergelder privat aufteilen, spielt allerdings keine Rolle.
Wichtig ist außerdem, dass Sie die Grenzen der förderbaren Kosten einhalten. Das gilt auch dann, wenn mehrere Personen Förderanträge stellen. Geht es um Maßnahmen am Gebäude, stehen pro Wohneinheit und Kalenderjahr insgesamt 30.000 Euro (60.000 Euro mit Sanierungsfahrplan) zur Verfügung. Bei der Heizungsförderung können Sie mit zwei Wohneinheiten insgesamt maximal 45.000 Euro an Kosten fördern lassen. Die Summen lassen sich jeweils auch mit mehreren Anträgen ausreizen.
Wie Sie die Förderung richtig beantragen, erklären wir in den Beiträgen "BAFA-Förderung richtig beantragen - so geht's" und "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die Sanierung.