Meine Frau und ich sind gemäß Grundbuch beide zu je 50 % Eigentümer eines Hauses. Reicht es aus, wenn ich als alleiniger Antragsteller einen Antrag auf Heizungsförderung (458) stelle oder müssen wir beide den Antrag stellen? Für den Fall, dass ich als Antragsteller auftrete, ist es dann ausreichend, wenn nur ich in der Immobilie gemeldet bin oder müssen wir gemeinsam dort gemeldet sein?
Sie können den Antrag allein stellen und müssen nicht beide im Haus gemeldet sein. Achten Sie aber darauf, die Einkommensgrenzen einzuhalten, sofern es um den Einkommensbonus zur Heizungsförderung geht. Sind Sie sich bei dem Vorhaben unsicher, empfehlen wir den Kontakt zu den Sachbearbeitern der KfW. Diese erreichen Sie dazu unter der Rufnummer 0800 539 9013.
Anders verhält es sich bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Hier muss die WEG die Förderung gemeinsam beantragen.
Wie Sie die Förderung der Heizung richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.