Wie können hier getrennte iSFP über das BAFA-Portal beantragt werden, wenn die Gebäude auf einem Grundstück mit einer gemeinsamen Hausnummer stehen?
Nach Rücksprache mit dem BAFA gilt der iSFP immer für ein Gebäude. Bei gleicher Anschrift und Hausnummer sollte der iSFP eindeutig zugeordnet werden können. Erfüllen Sie diese Vorgabe, können Sie die iSFP-Förderung und die verbesserten Förderkonditionen bei der BEG-Förderung für jedes einzelne Gebäude in Anspruch nehmen. Wichtig ist dabei, dass Sie zwei Anträge stellen und die Gebäude möglichst klar bezeichnen.
Wie Sie Fördermittel richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "BAFA-Förderung richtig beantragen - so geht's". Benötigen Sie Unterstützung? Dann empfehlen wir Ihnen eine Online-Energieberatung mit unseren Energie-Effizienz- und Förder-Experten. Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die Sanierung.