Sie bringen den Terminus ungeteiltes Mehrfamilienhaus ins Spiel. Wir haben ein solches Zweifamilienhaus und stören und daran, dass es bei klassischer KfW 458 Antragstellung ca. 4.500 € schlechter gestellt ist als ein gleichwertiges Einfamilienhaus. Kann man diesen Nachteil ausgleichen? D.h. gibt es bei der KfW-Antragstellung eine Position, wo dieser Umstand berücksichtigt wird?
Bei einem Zweifamilienhaus bekommen Sie eine Basis-Heizungsförderung in Höhe von 30 bis 35 Prozent von 45.000 Euro. Zudem können Sie eine Bonus-Förderung in Höhe von 35 bis 40 Prozent für 22.500 Euro beantragen. Daraus ergibt sich insgesamt eine maximale Fördersumme von 23.625 Euro.
Bei einem Einfamilienhaus bekämen Sie 30 bis 35 Prozent von 30.000 Euro sowie 35 bis 40 Prozent Förderung von 30.000 Euro. Das ergibt eine maximal mögliche Gesamtförderung von 21.000 Euro. Sie bekommen in Summe also mehr Förderung im Zweifamilienhaus, da die anrechenbaren Kosten höher sind. Wichtig zu wissen ist, dass Sie diese auch mit mehreren Anträgen ausreizen können.
Eine andere Möglichkeit, mehr Fördermittel zu erhalten, gibt es bei der Förderung der Heizung nicht. Wie Sie die Mittel richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.