Expertenrat

Wo finde ich die Fachunternehmererklärung für den Austausch der Fenster beim BAFA?

Frage von Gerd R. am 07.04.2022 

Wo finde ich das Formular für die Fachunternehmer-Erklärung nach der Erneuerung der Fenster für den BAFA-Zuschuss?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Geht es um die Förderung für neue Fenster, benötigen Sie nach Fertigstellung aller Arbeiten einen technischen Projektnachweis (TPN) von Ihrem Energieberater. Diese Bestätigung ersetzt die Fachunternehmererklärung, welche in dem Fall nicht erforderlich ist.

Nach der Sanierung an Haus oder Heizung ist Ihr Handwerker allerdings zum Ausstellen einer Unternehmererklärung nach § 96 Gebäudeenergiegesetz (GEG) verpflichtet. Diese können Sie an Ihren Energieberater weiterleiten. Einen Vordruck finden Sie unten auf unserer Seite "Unternehmererklärung nach GEG - wichtig auch für die Förderung".


Nutzen Sie den Steuerbonus für die Sanierung, erhalten Sie ein ausfüllbares Muster der Fachunternehmererklärung über die Webseite des Bundesfinanzministeriums.


Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für neue Fenster herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.


Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für neue Fenster.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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