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Expertenrat

Darf ich nach dem Austausch der Heizung noch auf fossile Brennstoffe setzen?

Frage von Joachim M. am 28.11.2022 

Es geht um die energetische Sanierung eines Mehrfamilienhauses incl. Ersatz der alten Heizung. Ich persönlich würde der Eigentümergemeinschaft empfehlen, für Heizung und Warmwasser die Zentralheizung durch dezentrale Geräte in jeder Wohnung zu ersetzen. Bspw. Gas- oder Stromdurchlauferhitzer. Nun lese ich in einer Erklärung zum GEG allerdings, dass nach Austausch der Heizung nicht mehr mit fossilen Brennstoffen geheizt werden darf. Habe ich dann überhaupt noch eine Möglichkeit für eine dezentrale Lösung? Bitte beachten, dass dezentral für mich bedeutet, dass jede Wohnung mit entsprechender Technik ausgestattet wird und nicht, dass die Technik außerhalb des MFH steht. Ich weiß, hier gibt es auch Möglichkeiten, die müssen hier aber nicht erörtert werden.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Aktuell gibt es hier keine Einschränkungen. Sie können eine Gasheizung zentral oder in jeder Wohnung einbauen, ohne gegen Gesetze zu verstoßen. Geplant ist es, mit dem Gebäudeenergiegesetz einen Mindestanteil regenerativer Energien zu fordern, wenn die Heizung ausgetauscht wird. Eine solche Regelung kommt aller Voraussicht nach aber nicht vor 2024.

Im Neubau sowie bei der Sanierung in einigen Bundesländern gibt es jedoch heute schon höhere Anforderungen. So ist die Integration von regenerativen Energien bei neuen Gebäuden oder bei einer Sanierung in Hamburg, Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg Pflicht. Ausnahmen gelten teilweise, wenn die Pflicht baulich nicht umsetzbar ist oder Sie Ersatzmaßnahmen wie eine stärkere Dämmung ergreifen.

Wir empfehlen, das Vorhaben mit einem Energieberater zu besprechen. Dieser prüft die möglichen Lösungen und stellt heraus, welche in Ihrem Fall am besten geeignet ist. Für Mehrfamilienhäuser lohnen sich dabei häufig wohnungszentrale Übergabestationen. Dabei haben Sie eine zentrale Heizung, die Wärmeübertrager in jeder Wohnung mit Heizungswasser versorgt. Die Wärmeübertrager kümmern sich dann wohnungsweise um die Raumheizung und die Warmwasserbereitung.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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