x
Expertenrat

Welche Fristen für Umsetzung und Nachweis gelten bei der Förderung, wenn ich jedes Jahr neue Anträge stelle?

Frage von Martin B. am 29.11.2024 

Es sollen über mehrere Jahre energetische Maßnahmen an der Gebäudehülle erfolgen, die über BEG EM auf einzelne Jahre (pro Jahr 60.000,-€ förderfähige Summe) verteilt werden sollen. Welche Fristen (Einbauzeitpunkt oder Eingang des Verwendungsnachweises oder ...) müssen in jedem Jahr eingehalten werden?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Sie können neue Anträge stellen, auch wenn laufende Fördervorhaben noch nicht abgeschlossen sind. Bei unterschiedlichen Kalenderjahren wirkt sich das nicht auf die förderbaren Kosten aus. Bei der Umsetzung der einzelnen Maßnahmen gelten daher die üblichen Fristen. Sie haben 36 Monate Zeit, Arbeiten umzusetzen und müssen spätestens 6 Monate darauf alle Nachweise einreichen. 


Wie Sie die Mittel richtig beantragen, erklären wir in den Beiträgen "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's" und "BAFA-Förderung richtig beantragen - so geht's". Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die Sanierung.

War die Antwort für Sie hilfreich? Dann können Sie unserem Redaktions- und Expertenteam gerne einen Kaffee spendieren!

Wollen Sie bei Sanierung und Förderung auf dem Laufenden bleiben? Dann abonnieren Sie doch einfach unseren Newsletter!


Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

Energieberater-Suche

Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort

 

Webinar Sanierung

 

Förderüberblick Sanierung

 

PraxisTalk Energieberatung

 

Newsletter-Abo