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Expertenrat

Funktioniert das Einfräsen der Fußbodenheizung auch bei schwimmend verlegtem Zementestrich mit Kunstharz-Asbest-Platten?

Frage von Adam S. am 08.03.2017 

Wie kann die Fußbodenheizung in einen Erdgeschoss-Boden eingefräst werden, wenn der Zementestrich 4,5 bis 5 cm stark und schwimmend verlegt ist. Der Oberbelag besteht aus Kunstharz-Asbest-Flexplatten. Der Bereich ist voll unterkellert. 

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Für das Einfräsen der Fußbodenheizung sollte der Estrich eine Stärke von mindestens 4 cm haben. In Bezug auf den Bodenbelag empfehlen wir Ihnen die Beratung durch einen Fachmann für Asbestentfernung. Das schließt gesundheitliche Probleme aus.

Je nachdem, in welcher Qualität die Dämmebene unter dem vorhandenen Estrich ausgeführt wurde, kann es sich lohnen, auch die Kellerdecke von unten zu dämmen. Die Maßnahme ist vergleichsweise günstig, reduziert die Wärmeverluste an unbeheizte Räume und sorgt dafür, dass die Wärme der Fußbodenheizung auch an den darüberliegenden Raum geht.


Bringen Sie eine Dämmung an, muss diese den Anforderungen der Energieeinsparverordnung entsprechen. Diese fordert einen U-Wert von 0,3 W/m²K, der abhängig vom Aufbau der Decke zum Beispiel mit einer Dämmstärke von 10 cm (WLG 035) eingehalten werden kann.

Ist die Stärke aus technischen Gründen nicht möglich, gelten die Anforderungen auch als erfüllt, wenn die maximal mögliche Schichtdicke der WLG 035 angebracht wird. Eine Ausnahme besteht für Gebäude, die mindestens die energiesparrechtlichen Vorschriften nach dem 31.12.1983 einhalten.

Die Dämmung im Keller wird von der KfW mit Zuschüssen von 10 Prozent der Kosten gefördert. Wie das funktioniert, erklärt Dipl.-Ing. Alexander Neumann im Beitrag "Förderung der Kellerdeckendämmung".

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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