Wir erwerben kommenden Monat ein 2-Fam.-Haus aus 1974. Dabei soll vor dem Einzug in die obere Etage eine Fußbodenheizung gefräst werden. Wäre dies förderfähig? Andere Maßnahmen wie Dachbodenausbau incl. Dämmung und Wärmepumpe sollen erst später folgen.
Das Nachrüsten einer Fußbodenheizung ist nur im Zuge einer Heizungsoptimierung oder eines Heizungstauschs förderbar. Im ersten Fall müssten Sie auch einen hydraulischen Abgleich durchführen und sicherstellen, dass die System-Vorlauftemperaturen nicht über 35 °C liegt. Erfüllen Sie diese Vorgaben, bekommen Sie einen BEG-Zuschuss in Höhe von 15 bis 20 Prozent vom BAFA. Weitere Details dazu haben wir im Beitrag "Förderung der Heizungsoptimierung" für Sie zusammengestellt. Wie Sie die Mittel beantragen, erklären wir im Beitrag "BAFA-Förderung richtig beantragen".
Alternativ bekommen Sie für die Fußbodenheizung auch im Zuge der Heizungsförderung finanzielle Unterstützung. Möglich sind hier Zuschüsse in Höhe von 30 bis 70 Prozent, wobei der hohe Fördersatz nur für die selbst genutzte Wohnung relevant ist. Besondere Vorgaben an die Flächenheizung sind hierbei nicht zu erfüllen. Möchten Sie diese Möglichkeit für sich nutzen, müssen Sie die Förderung der Wärmepumpe bereits jetzt (als Eigentümer bzw. nach Auflassungsvormerkung) beantragen. Für die Ausführung der kompletten Arbeiten haben Sie dann 36 Monate Zeit. Wie Sie die Heizungsförderung richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's".
Kommen beide Möglichkeiten nicht infrage, können Sie bei selbst genutzten Immobilien 20 Prozent der Handwerkerlohnkosten steuerlich geltend machen. Im Beitrag "Handwerkerrechnungen von der Steuer absetzen" erklären wir, wie das funktioniert.