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Expertenrat

Kann ich die Fußbodenheizung im Erdgeschoss wie geplant verlegen?

Frage von Yassin  G. am 23.09.2024 

Ich muss in das Erdgeschoss in einem Einfamilienhaus Fußbodenheizung verlegen, darunter ist ca. 80 mm Beton und unter dem irgendein Isolierungsschutt. Da ich wenig Platz nach oben zur Verfügung habe, und EPS 80 Platten mit Lambdawert 0.037 und einer Stärke von 60 mm zur Verfügung habe, ist es ausreichend, sie zu verlegen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Nach DIN EN 1264 sollten Sie bei Fußböden über dem Erdreich auf einen Wärmeleitwiderstand von 1,25 m²K/W kommen. Mit dem vorgeschlagenen Aufbau übertreffen Sie den Wert. Das Verlegen der Fußbodenheizung sollte so also möglich sein.

Wichtig ist allerdings, dass die Heizung die Heizlast der entsprechenden Räume mit niedrigen Vorlauftemperaturen decken kann. Ob das der Fall ist, prüft ein Energieberater oder ein Fachplaner aus Ihrer Region.

Erreichen Sie eine Vorlauftemperatur von maximal 35 Grad Celsius, können Sie die neue Fußbodenheizung auch fördern lassen. Möglich ist das mit der Förderung für die Heizungsoptimierung, für die Sie Zuschüsse in Höhe von 15 bis 20 Prozent bekommen. Voraussetzung ist, dass Sie im gleichen Zug einen hydraulischen Abgleich durchführen lassen.

Förderbar ist die Fußbodenheizung auch dann, wenn Sie eine geförderte neue Heizung einbauen.

Wie Sie die Mittel richtig beantragen, erklären wir in den Beiträgen "BAFA-Förderung richtig beantragen - so geht's" (Heizungsoptimierung) und "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die Heizung.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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