Bin froh, Ihre Seite gefunden zu haben. Es geht um Folgendes: Vor 3 Jahren habe ich in mein EFH eine neue Heizungsanlage einbauen lassen und hierzu auch eine fünfjährige Garantie erhalten, wenn die jährlichen Wartungen eingehalten werden. Nach 2 Wartungen hält es der Heizungsbauer nicht mehr für nötig, die übrigen Wartungen durchzuführen. Darauf angesprochen meinte er nur, ich solle mir doch einen anderen Heizungsbauer für die Wartung suchen. Wie sieht da die Rechtslage aus?
In diesem Fall empfehlen wir Ihnen den Kontakt zum Hersteller, der die Garantie auf die Anlage gibt. Wichtig ist, dass Sie dessen Vorgaben einhalten, um die Garantieverlängerung zu profitieren. In aller Regel ist es aber kein Problem, einen anderen Handwerker mit der Wartung zu beauftragen.