Ich plane den Kauf eines Hauses von 1917 im Saarland. Es gibt 2 Wohnungen, die ich gerne vermieten möchte. Jede Wohnung besitzt einen Gaseinzelofen aus 1991. Beide sind an den Schornstein angeschlossen. Das Warmwasser wird über einen Warmwasserspeicher mit Gas für das gesamte Haus geregelt. Was ist zu beachten, wenn ich z. B. die Gaseinzelöfen austauschen möchte, da sie ja schon älter sind? Braucht man eingebaute Verbrauchszähler für jede Wohnung? Was ist für den Warmwasserspeicher zu beachten bei einem Austausch?
Was hier zu beachten ist, hängt von der geplanten Maßnahme ab. Möglich und technisch sinnvoll ist es beispielsweise, die Beheizung sowie die Warmwasserbereitung künftig mit einer zentralen Anlage zu realisieren. Infrage kommt dabei etwa eine Hybridheizung aus Gasbrennwerttherme, Wärmepumpe und optional Solarthermie zur Warmwasserbereitung, mit der sich auch wenig sanierte Altbauten günstig, nachhaltig und gesetzeskonform beheizen lassen. Zu beachten ist dabei wenig: Sie müssen nach Heizkostenverordnung (HKV) jedoch die Verbräuche teilweise bedarfsgerecht abrechnen. Das setzt den Einbau von Wärmemengenzählern für Warmwasser sowie Heizkostenverteilern (oder je nach Einbausituation auch Wärmemengenzählern) zur Beheizung voraus. Die Abgase lassen sich in der Regel über ein LAS durch den bestehenden Schornstein nach außen führen. Der Platzbedarf ist gering und ein zentraler Aufstellraum vermutlich vorhanden, da die Warmwasserbereitung bereits elektrisch erfolgt.
Alternativ können Sie die Gaseinzelöfen in den Wohnungen durch dezentrale Lösungen ersetzen. Am günstigsten und am einfachsten ist dabei eine Multisplit-Luft-Luft-Wärmepumpe für jede Wohnung. Dabei handelt es sich um ein Außengerät, das sich mit mehreren Innengeräten sowie einem wohnungsweisen Warmwasserspeicher ausstatten lässt. Die Innengeräte arbeiten dabei im Umluftprinzip und erwärmen die Luft energiesparend über ein Gebläse. Nachteil sind die Geräusche der Gebläse, die bei modernen Anlagen vergleichsweise gering ausfallen. Da sich jede Wohnung hier separat mit Wärme und Warmwasser versorgt, ist abrechnungstechnisch nichts zu beachten. Sie benötigen keine Heizkostenabrechnung, müssen keine Heizflächen nachrüsten, senken die Investitionskosten und sorgen dafür, dass sich Mieter energieeffizient und sparsam versorgen können.
Eine dritte Option wäre der Austausch der Einzelöfen durch einzelne Gas-Brennwertgeräte. Hier ist zu prüfen, ob sich diese an den bestehenden Schornstein anschließen lassen – in der Regel ist das aber möglich. Sie müssen unter Umständen Heizungsrohre und Heizflächen in den Wohnungen nachrüsten, benötigen aber keine Heizkostenverteiler etc.. Denn die Gasheizungen bekommen üblicherweise je einen eigenen Gaszähler. Sinnvoll wäre es in diesem Zuge, auch die Warmwasserbereitung über die Gasthermen zu realisieren – auf diese Weise entfallen die Abrechnungspflichten bezüglich des Warmwasserwärmeverbrauchs. Bei der zentralen Warmwasserbereitung benötigen Sie im besten Fall Wärmemengenzähler, um die Verbräuche aufteilen zu können. Diese Lösung ist am teuersten für Ihre Mieter, da der Gaspreis durch gesetzliche Regelungen im GModG und die steigende CO₂-Steuer künftig deutlich ansteigen kann.
Unser Tipp: Lassen Sie sich von einem Energieberater aus Ihrer Region beraten. Dieser nimmt das Haus genau unter die Lupe und zeigt auf, welche Lösung am günstigsten ist. Er informiert außerdem über einen möglichen Sanierungsstau, der bei einem Haus aus dem Jahr 1917 bestehen kann. Darüber hinaus gibt der Experte auch wichtige Hinweise dazu, was im Zuge der Sanierung zu beachten ist, um alle technischen und rechtlichen Vorgaben zu erfüllen.
Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die Sanierung. Benötigen Sie Unterstützung? Dann empfehlen wir Ihnen eine Online-Energieberatung mit unseren Energie-Effizienz- und Förder-Experten.