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Expertenrat

Wie kann ich den geforderten Anteil erneuerbarer Energien nach einem Heizungstausch erreichen und nachweisen?

Frage von Norbert H. am 05.04.2019 

Wir haben aktuell eine Gasheizung in unserem Haus (Bj. 2003) installiert, die uns aber inzwischen immer wieder Schwierigkeiten macht. Wir wollen diese durch ein neues Gerät, z. B. Gas-Brennwerttherme ersetzen. Nun scheint das aber nicht so einfach zu sein, da bei der Installation einer neuen Heizung auch die Verwendung erneuerbarer Energieträger berücksichtigt, bzw. nachgewiesen werden muss. Wir haben zwar keine Solartechnik, aber einen (fest installierten) Kachelkamin. Außerdem könnte ich beim Gasanbieter auf "grüne Lieferung" umstellen. Mir geht es nun darum, welche Voraussetzungen / Dokumente oder Gutachten ich benötige, um eine neue Gasheizung anzufragen, bzw. zu installieren.  

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Mit einem Kachel-, Pellet- oder Grundofen erfüllen Sie die Anforderungen des EWärmeG BW komplett, wenn dieser mindestens 30 Prozent der Wohnfläche beheizt oder Wärme über eine Wassertasche an das Heizsystem abgeben kann. Voraussetzung ist allerdings, dass die Öfen einen Wirkungsgrad von mindestens 80 Prozent (Pelletöfen 90 Prozent) erreichen. Während Kamin- oder Schwedenöfen grundsätzlich ausgenommen sind, erfüllen Sie die Option mit einem der zugelassenen Heizgeräte zu zwei Dritteln auch dann, wenn dieses nur 25 Prozent der Wohnfläche beheizen kann und vor dem 01. Juli 2015 in Betrieb genommen wurde. Den Nachweis erbringen Sachkundige, also zum Beispiel Heizungsbauer, Ofensetzer oder Energieberater.

Kommt Biogas zum Einsatz, erfüllen Sie die Anforderungen des EWärmeG nur zu zwei Dritteln. Den Nachweis erbringt hier der Netzbetreiber, über den Sie den Brennstoff beziehen. Sollte der Kaminofen nicht anrechenbar sein, decken Sie das letzte Drittel auch mit einem Sanierungsfahrplan. Dabei untersucht ein Energieberater Ihr Gebäude und stellt die wichtigsten Sanierungsmaßnahmen in zeitlicher Reihenfolge zusammen. Sie sind allerdings nicht verpflichtet, die vorgeschlagenen Maßnahmen umzusetzen.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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