Ist es sinnvoll, noch 2023 eine neue Gasheizung einbauen zu lassen in der Hoffnung, dass man vor Zwangserneuerungen der Heizung und vor Wärmepumpen geschützt ist? Die jetzige Heizung ist 2001 installiert worden.
Da Ihre Gasheizung bereits über 20 Jahre alt ist, sorgt ein Wechsel vermutlich für finanzielle Einsparungen. Wir empfehlen, diesen Punkt mit einem Energieberater oder Fachhandwerker zu besprechen.
Ob Sie die Heizung austauschen sollten, um gesetzlichen Pflichten zu entgehen, können wir zum aktuellen Zeitpunkt nicht beurteilen. Denn die entsprechenden Regularien wurden noch nicht geschaffen. Zudem hat die jüngste Vergangenheit gezeigt, dass sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen in diesem Bereich sehr schnell ändern können.
Aktuell ist der Austausch 30 Jahre alter Gasheizungen Pflicht, wenn es sich dabei nicht um Niedertemperatur- oder Brennwertheizungen handelt. Bewohnen Sie ein Ein- oder Zweifamilienhaus seit Februar 2002 als Eigentümer selbst, sind Sie davon ausgenommen. Die Austauschpflicht gilt dann erst für neue Eigentümer.
Während Baden-Württemberg, Hamburg und Schleswig-Holstein bereits heute einen regenerativen Anteil beim Austausch der Heizung (zum Beispiel auch nach einem Defekt) fordern, soll diese Pflicht 2024 auf ganz Deutschland ausgeweitet werden. Der Gesetzgeber könnte dann bei jedem Heizungstausch einen regenerativen Anteil von 65 Prozent einfordern. Ein entsprechendes Gesetz gibt es aktuell jedoch noch nicht.