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Expertenrat

Gilt die 65-Prozent-EE-Pflicht ab 2024 auch dann, wenn die Heizung 2023 gekauft, aber erst 2024 eingebaut wird?

Frage von Michael H. am 29.03.2023 

Meine Eltern wollen ihre alte Gasheizung noch dieses Jahr erneuern (bisherige ist bereits 34 Jahre alt und wird nicht mehr ewig laufen). Es soll nur eine einfache Gastherme mit Brennwerttechnik sein. Sie haben bereits bei mehreren Firmen Angebote eingeholt, jedoch konnte keine Firma versprechen, ob sie dieses Jahr noch eingebaut werden kann (manche sind bis Mitte 2024 voll mit Aufträgen).

Was passiert, wenn die Heizung erst 2024 durch den Heizungsbauer eingebaut werden kann, sie jedoch 2023 den Kaufvertrag abgeschlossen haben? Muss dann trotzdem 65 % erneuerbare Energien nachgewiesen werden oder ist das Kaufdatum / Auftrag mit der Heizungsfirma maßgeblich?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Da es bisher keine rechtlich verbindlichen Vorgaben gibt, können wir Ihre Frage zum aktuellen Zeitpunkt leider nicht beantworten. Grundsätzlich sind Sie auf der sicheren Seite, wenn der Einbau noch 2023 erfolgen kann. Im "schlimmsten Fall" müssten Sie die Gasheizung ab 2024 dann mit einer Regenerative-Energien-Anlage kombinieren. Infrage kommt zum Beispiel eine Luft-Wasser-Wärmepumpe, die etwa 30 Prozent der Heizlast abdeckt. Diese versorgt das Gebäude dann in der Übergangszeit und an milden Wintertagen mit Wärme, was in der Regel auch bei vielen Altbauten effizient und günstig funktioniert. Eine verbindliche Aussage zur Effizienz bekommen Sie von einem Energieberater, der das Haus vor Ort in Augenschein nimmt.

Alternativ zur Wärmepumpe können Sie zusätzlich zur Gasheizung aller Voraussicht nach auch einen wasserführenden Kamin oder eine thermische Solaranlage (auch in Kombination) einbauen. Möglich ist ebenso, dass Ausnahmen von der EE-Pflicht entbinden, wenn das Gebäude dafür ungeeignet ist.

Wichtig zu wissen: Entscheiden Sie sich für die Ergänzung um eine Anlage auf Basis regenerativer Energien, bekommen Sie eine Förderung der Heizung. Diese ist jedoch vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen zu beantragen. Benötigen Sie dabei Unterstützung, empfehlen wir unser Ticket für eine kostenfreie Online-Beratung. Mit unserem Beratungs-Ticket buchen Sie ein Online-Meeting mit einem Energieeffizienz- und Förder-Experten, in dem all Ihre Fragen rund um die Sanierung Ihres Hauses und die weitere Vorgehensweise ausführlich besprochen werden. Damit kann Schritt für Schritt Ihre individuelle Sanierung perfekt durchgeplant werden.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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