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Expertenrat

Darf ich die Gasheizung auf Öl umrüsten?

Frage von Stephan W. am 15.10.2022 

Aktuell erneuere ich meine Gaszentralheizung mit Brennwerttechnik. Zu Beginn möchte ich einen Gasbrenner installieren lassen. Sollte sich der Gaspreis in 2024 (nach der Gaspreisdeckelung) nicht relevant gegenüber heute gesenkt haben, beabsichtige ich einen Brennertausch auf Öl. Ist dies gesetzlich möglich? Welche Förderungsprogramme existieren bei Umrüstung auf Brennwerttechnik und welche Voraussetzungen wären hierzu zu erfüllen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Nach aktuellem Stand ist es zulässig, die Gasheizung auf Öl umzurüsten, wenn Sie sich nicht in einem Überschwemmungs- oder Risikogebiet befinden. Da sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen sehr schnell ändern können, ist eine Aussage zur Situation im Jahr 2024 nicht möglich. Ab 2026 ist ein weitreichendes Einbauverbot für Ölheizungen im GEG vorgesehen - bereits vorher könnte der Gesetzgeber bei Sanierungen einen hohen Anteil regenerativer Energien fordern.

Abgesehen vom Steuerbonus für Handwerkerleistungen gibt es keine Fördermittel für Öl- oder Gasheiztechnik. Das gilt auch dann, wenn Sie bestehende Anlagen zur Brennwertheizung aufrüsten.

Geht es um die Umsetzung, sind einige Punkte zu beachten. So sollte die Vorlauftemperatur im Haus bei 60 Grad Celsius oder darunter liegen, um den Brennwerteffekt ausnutzen zu können. Wichtig ist außerdem ein feuchteunempfindlicher Schornstein, der auch bei Kondensat im Abgasweg keinen Schaden davon trägt.

Unser Tipp: Prüfen Sie auch andere Alternativen, bevor Sie in die Umrüstung auf Öl investieren. Infrage kommt zum Beispiel die Erweiterung der Gasheizung mit einer Wärmepumpe, einer Solarthermieanlage oder einer Holzheizungen (auch als Pelletofen). Im Gegensatz zur Ölheizung erhalten Sie eine attraktive Förderung für eine neue Heizung dieser Art.

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