In meinem Elternhaus ist die alte Gasheizung defekt und muss getauscht werden, allerdings ist das ein altes Fachwerkhaus (ca. 200 Jahre alt) und dies verfügt nicht über Fernwärme, nur über einen Gas-Anschluss. Welche Möglichkeiten gibt es? Kann man trotzdem noch eine neue Gasheizung installieren - trotz der neuen Regelungen? Und ist eine Ratenzahlung bei einer neuen Installation möglich?
Aktuell gibt es keine Regelungen, die den Einbau einer neuen Gasheizung verbieten. In Hamburg, Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg müssen Sie allerdings 15 Prozent der Heizlast regenerativ decken, wobei auch Ersatzmaßnahmen möglich sind. Ähnliches gilt voraussichtlich ab 2024 Deutschlandweit. Dabei soll es jedoch Ausnahmen geben, etwa in bestimmten Härtefällen.
Wichtig zu wissen: Da die Politik aktuell noch über die Ausgestaltung der neuen Vorgaben im Gebäudeenergiegesetz berät, ist eine verbindliche Antwort in Bezug auf die Situation im Jahr 2024 aktuell leider nicht möglich.
Geht es um die Ratenzahlung, kommen mehrere Varianten infrage. Zum einen können Sie die neue Heizung finanzieren und so über einen längeren Zeitraum hinweg abzahlen. Zum anderen können Sie die Heizung mieten. Mit dem sogenannten Contracting baut ein Anbieter die Technik ein. Er kümmert sich um Wartung, Reparatur und alle anfallenden Arbeiten, während Sie regelmäßige monatliche Zahlungen leisten. Zusätzliche Anschaffungs- odee Reparaturkosten fallen dabei nicht an. Im Beitrag "Die Heizung mieten: Was ist eigentlich Contracting?" geben wir weitere Informationen dazu.