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Expertenrat

Vor 10 Jahren wurde meine Heizung mit Förderung getauscht. Muss ein neuer Eigentümer immer noch Gas mit Bioanteil bestellen?

Frage von Hardi P. am 22.09.2025 

Habe vor 10 Jahren einen Heizungstausch vorgenommen. Von der KfW 1.000,00 € zinslos erhalten, dafür Bio-Erdgas-Anteil zahlen, ca. 2.000,00 €. Zur Frage: Habe das Haus vererbt, muss der Erbe weiterhin den Bio-Anteil zahlen, da er ja im Grundbuch eingetragen ist?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Uns ist im Moment kein Förderprogramm bekannt, das den Einsatz von Biogas vorschreibt. Inzwischen sollte die Mindestnutzungsdauer aber auch abgelaufen sein, sodass eine entsprechende Verpflichtung aus fördertechnischer Sicht vermutlich nicht mehr besteht. Haben Sie Informationen über die Programmnummer bei der KfW, können wir noch einmal gezielt recherchieren.

Wohnen Sie in Baden-Württemberg, sieht es etwas anders aus. Denn dort schreibt das EWärme-BW unabhängig von einer möglichen Förderung den Einsatz von erneuerbaren Energien vor. Neben Biogas gibt es in der Regel auch andere Erfüllungsoptionen, die Sie nach dem Wechsel der Heizung wählen können. Das Gesetz gibt es seit 2008 und die Verpflichtung dürfte auch nach einem Eigentumsübergang weiter bestehen.

Unser Tipp: Sind Sie unsicher, empfehlen wir den Kontakt zu einem erfahrenen Energieberater aus Ihrer Region. Dieser kann den Sachverhalt prüfen und eine verbindliche Antwort geben.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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