Ich habe eine Gastherme von ´97. Müsste sie bald tauschen lassen. Wärmepumpen, PV oder Solarthermie gehen von der Dachfläche her nicht und den Abständen zum Nachbarn. WP gehen technisch auch nicht in einer Reihenhausanlage ohne Fußbodenheizung. Dürfen auch nicht überbaut werden und Abstände (3m) zum Nachbarn kann bei niemandem eingehalten werden. Tür an Tür, sozusagen. Darf ich dann trotzdem die Gastherme in eine neue Brennwerttherme tauschen?
Aktuell gibt es hier in weiten Teilen Deutschlands keine Einschränkungen. In einigen Bundesländern ist allerdings ein regenerativer Anteil sicherzustellen. Dieser muss in der Regel 15 Prozent der Heizlast oder des Wärmebedarfs abdecken, wobei Ersatzmaßnahmen wie eine bessere Dämmung, eine Energieberatung, Biogas etc. infrage kommen. Entsprechende Vorschriften gibt es aktuell in Baden-Württemberg, Hamburg und Schleswig-Holstein. In der Regel bestehen dabei auch Ausnahmen, wenn sich die Pflicht nicht ohne Weiteres umsetzen lässt.