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Expertenrat

Gibt es Fördermittel für eine neue Gasheizung? Welche Maßnahmen kann ich in Baden Württemberg als Ersatz für erneuerbare Energien anrechnen lassen?

Frage von Bernd H. am 29.04.2020 

Ich möchte meine alte Gas-Brennwertheizung gegen eine neue Gas-Brennwertheizung ersetzen. Ich habe dazu folgende Fragen: 

  • Wird dieser Austausch auch bezuschusst?
  • Ich habe mir vor ca. 10 Jahren nach Kauf des Hauses ein Energiegutachten von einem Energieberater machen lassen. Darin steht auch geschrieben, welche Maßnahmen energetisch durchgeführt werden könnten und was sie jeweils energetisch bewirken. Gilt dies als "Engergiefahrplan"?
  • Ich habe anschließend alle Fenster tauschen lassen in moderne Dreifachverglasungsfenster (Rechnung mit Energiewerten liegt vor), gilt dies auch als Ausgleichsmaßnahme?
  • Die Fassade (Klinker mit 6 cm Luftschicht zwischen Mauer und Klinker) wurde durch eine Fachfirma mit Einblasdämmung gedämmt (Steinwolle; Wert 0,035) gilt das ebenfalls als Ausgleichsmaßnahme?
  • Die Kellerdecke habe ich selbst mit 8 cm Styroporplatten gedämmt, Rechnungen dafür gibt es aber nicht. Gilt dies als Ausgleichsmaßnahme?
  • Wie kann ich die Ausgleichsmaßnahmen belegen? Reichen Rechnungen?

Der Energieberater, der damals das Gutachten gefertigt hat, möchte nun rund 600.- € dafür, damit er mir die Maßnahme bescheinigt.

Sonnenenergie kommt für mich z. Z. nicht infrage, da ich ein Flachdachhaus habe und dort erst Maßnahmen im Zusammenhang mit einer Dacherneuerung durchführen lassen möchte, die aber die nächsten 5 Jahre noch nicht ansteht.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Für eine reine Gasbrennwertheizung gibt es heute leider keine Fördermittel mehr. Voraussetzung ist die Kombination mit regenerativen Energien, wie der Solartechnik, einer Holzheizung oder einer Wärmepumpe. Infrage kommt dabei auch ein wasserführender Pelletkaminofen. Um die BAFA-Förderung für die Gas-Hybridheizung zu bekommen, müssen die regenerativen Energieanlagen außerdem mindestens 25 Prozent der Heizlast decken. Weitere Informationen zum Förderprogramm sowie zur richtigen Beantragung geben wir im Beitrag "Förderung für die Gasheizung und Gas-Hybridheizung".

Angebote für die neue Gasheizung bekommen Sie kostenfrei und für Sie unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die Heizung.

Zu den Ersatzmaßnahmen ist zu sagen, dass alle angesprochenen Lösungen anrechenbar sind, sofern Sie die von der EnEV geforderten Werte um mindestens 20 Prozent überschreiten. Eine Bestätigung muss in diesem Fall ein Energieberater vor Ort vornehmen. Rechnungen sind in der Regel keine einzureichen. Unser Tipp: Lassen Sie sich verschiedene Angebote von Energieberatern erstellen, um das für Sie beste zu finden.

Das Gutachten ist leider nicht mehr anrechenbar. Beratungsberichte einer BAFA-geförderten Vor-Ort-Beratung sind zwar zulässig, dürfen zum Zeitpunkt der Heizungsmodernisierung aber nicht älter als 5 Jahre sein.

Unser Tipp: Mit dem Bezug von Biogas erfüllen Sie die Anforderungen bereits zu zwei Dritteln. Sind die bereits umgesetzten Maßnahmen nicht anrechenbar, ist ein neuer Sanierungsfahrplan vermutlich die günstigste Möglichkeit, um die Anforderungen des EWärmeG in Baden Württemberg einzuhalten. BAFA-gerechte Beratungen, die ebenfalls zulässig sind, werden dabei aktuell zu 80 Prozent bezuschusst.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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