Ist der Austausch eines (Gas-) Heizkessels durch eine neue Heizungsanlage ab 2025 verboten?
Nein. Sie können die Gasheizung aller Voraussicht nach weiterhin austauschen lassen. Ab 2024 steigen dabei jedoch möglicherweise die Anforderungen. So wird es Pflicht sein, die neue Heizung mit Biomethan zu betreiben oder mit einer Anlage zur Nutzung regenerativer Energien zu kombinieren. Dazu zählen Solarthermieanlagen, Wärmepumpe oder Biomasseheizungen, die insgesamt 65 Prozent des Energiebedarfs decken müssen. Infrage kommt zum Beispiel eine Luft-Wasser-Wärmepumpe, für die Sie in Kombination Zuschüsse von bis zu 30 Prozent bekommen. Die Technik ist platzsparend und vor allem in der Übergangszeit sparsamer und günstiger als die Gasheizung. Letztere bleibt als Reserve im Haus und sorgt zuverlässig für warme Räume und warmes Wasser, wenn die Außentemperaturen stark absinken.
Aktuelle Informationen zum Thema haben wir Ihnen im Beitrag "Verbot von Ölheizungen und Gasheizungen ab 2024? Ein Faktencheck" zusammengestellt.
Wichtig zu wissen: Aktuell gibt es nur einen internen Gesetzesentwurf. Ohne einen rechtskräftigen Gesetzestext ist eine fundierte Antwort auf Ihre Frage zum aktuellen Zeitpunkt leider nicht möglich.