Soweit ich das richtig verstanden habe, sind die Kosten einer Hybridanlage aus Gas-Brennwert/Wärmepumpe seit August 2022 nicht mehr förderfähig. Ist das richtig?
Wie sieht es aus, wenn zunächst einmal, solange noch möglich, eine neue Gasbrennwertanlage eingebaut wird und dann später ein Wärmepumpensystem hinzugefügt wird, welches 65 % der Wärmeenergie bereitstellen wird? Wäre diese Wärmepumpe dann förderfähig, wenn die eingebaute Gasbrennwertanlage weiter in Betrieb bleibt?
Zusatzfrage: Müsste die Wärmepumpe nicht deutlich mehr als 65 % der Wärmeenergie bereitstellen, um tatsächlich auf die 65 % zu kommen? Theoretisch laufen die Wärmepumpen ja auch nur mit einem Strommix. In den Berechnungsprogrammen kommen selbst reine Wärmepumpensysteme nicht auf 100 %, sondern eher auf knapp über 65 %, wenn ich mich nicht täusche.
Gasheizungen werden nicht mehr gefördert. Sie können aber eine Hybridheizung einbauen. Ganz gleich, ob diese aus einem oder aus zwei getrennten Geräten besteht, bekommen Sie dabei Zuschüsse zur Förderung der Wärmepumpe. Das gilt auch dann, wenn Sie erst die Gasheizung und später dann die Wärmepumpe einbauen.
Der eingekaufte Strom spielt bei der Bewertung keine Rolle. Relevant ist nur die tatsächliche Leistung der Wärmepumpe, die bei Hybridsystemen nach GEG-Vorgaben zwischen 30 Prozent (bivalent parallele Betriebsweise) und 40 Prozent (bivalent alternative Betriebsweise) der Heizlast abdecken muss.
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