Ich verstehe die Regelung: "Mind. „65 % erneuerbare Energie" müssen gegeben sein. Kann ich meine Gasheizung (32 Jahre alt) weiterbetreiben, zu 35 %, und muss zusätzlich eine Wärmepumpe kaufen für die restlichen 35%? Behalte ich meine alte Installation und muss für die Wärmepumpe gesonderte Installationen legen lassen?
Sofern Ihre Gasheizung noch funktioniert und alle Anforderungen an die Abgaswerte erfüllt, können Sie diese weiter betreiben. Eine Austauschpflicht besteht nur, wenn es sich nicht um eine Nieder-/Brennwertanlage handelt und Sie als Eigentümer am 01. Februar 2002 noch nicht eine Wohnung im Haus bewohnt haben.
Möchten Sie eine neue Wärmepumpe ergänzen, gilt die 65-Prozent-EE-Pflicht nur für die Wärmepumpe. Diese erfüllt die GEG-Vorgaben pauschal. Möchten Sie auch in Zukunft hybrid mit Gas und Wärmepumpe heizen, lohnt es sich, die Wärmepumpe gleich etwas größer auszulegen. Auf diese Weise erfüllen Sie die Anforderungen des § 71 h GEG. Dieser gibt vor, welche Wärmepumpen-Hybridheizungen die GEG-Vorgaben pauschal einhalten. Je nach Betriebsweise muss die Wärmepumpe dabei 40 Prozent der Heizlast (bivalent alternativ – entweder Wärmepumpe oder Gasheizung in Betrieb) oder 30 Prozent der Heizlast (bivalent parallel/teilparallel – Wärmepumpe und Gasheizung laufen zumindest zeitweise gleichzeitig) abdecken.
Eine neue Installation ist in der Regel nicht nötig – beide Wärmeerzeuger speisen das gleiche Netz. Ob das in Ihrem Fall möglich ist oder ob Anpassungen nötig sind, muss ein Fachhandwerker vor Ort beurteilen.
Unser Tipp: Sind Sie hier unsicher, empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu einem Energieberater oder Heizungsbauer aus Ihrer Region. Denken Sie außerdem daran, Fördermittel für die neue Heizung zu beantragen. Benötigen Sie Unterstützung? Dann empfehlen wir Ihnen eine Online-Energieberatung mit unseren Energie-Effizienz- und Förder-Experten. Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.