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Expertenrat

Können wir vom Gasliefervertrag zurücktreten, wenn wir zukünftig nicht mehr mit Gas heizen?

Frage von Marie W. am 04.01.2022 

Wir haben letzten Monat einen Gasliefervertrag für 12 Monate abgeschlossen. Jetzt ist allerdings unsere Gaszentralheizung defekt. Ersatzteile zu der Anlage werden nicht mehr hergestellt. Nun überlegen wir aus wirtschaftlichen Gründen auf eine Pelletheizung oder Wärmepumpe umzusteigen. Wie verhält es sich nun mit dem Gaslieferungsvertrag? Haben wir in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht? Würde uns in diesem Fall auch eine Förderung zustehen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Beantragen Sie die Trennung vom öffentlichen Versorgungsnetz bei Ihrem Gasnetzbetreiber, ist eine Belieferung mit Gas durch Ihren Anbieter nicht mehr möglich. In vielen Fällen lässt sich der Vertrag damit aufheben. Grund ist eine Änderung der tatsächlichen Situation, die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar war. Wir empfehlen, das weitere Vorgehen mit Ihrem aktuellen Versorger abzustimmen, da hier auch die individuellen AGBs entscheidend sind.

Bauen Sie eine Pelletheizung ein, gibt es dafür Fördermittel in Höhe von 35 bis 45 Prozent. Diese erhalten Sie in Form von Zuschüssen oder Darlehen mit Tilgungszuschüssen über die Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM). Wichtig ist, dass Sie die Förderung der Pelletheizung rechtzeitig vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen online über die BAFA-Webseite (Zuschuss) oder über Ihre Hausbank (Darlehen) beantragen.

Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für eine Pelletheizung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.

Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für Pelletheizungen.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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